Pressemitteilung des Instituts vom 15. Februar 2013

Institut erkennt das Urteil nicht an-Irrelevanz geht weiter

Am heutigen Freitag verhängte das Landgericht Frankfurt ein Säumnisurteil gegen die sogenannte ‘IVI-GBR’.
“Das Urteil ist völliger Schwachsinn! Franconofurt hat das Konstrukt der IVI-GBR frei erfunden und das Gericht hat diese Erfindung ohne juristische Prüfung einfach bestätigt.” sagt eine Sprecherin des Instituts, Sarah Schneider.
Rund 200 Sympathisantinnen waren zu dem Termin am Frankfurter Landgericht erschienen; jedoch nur 30 wurden eingelassen.
“Das war defacto ein Ausschluss der Öffentlichkeit” kommentiert die Sprecherin weiter. Und setzt fort “Das Ganze war völlig abgekartet, Franconofurt musste keinerlei Nachweis über das Bestehen einer GBR erbringen”.
Auch Aussagen von Professor Joachim Hirsch, vertreten durch seine Anwältin, die die Existenz einer GBR widerlegen, wurden nicht gehört. Joachim Hirsch ist eine von vielen Personen die im IVI Veranstaltungen abgehalten und besucht haben. Er wäre also genauso Teil der GBR wie jede_r andere Veranstalter_in.
“Das IVI war nie und ist keine GBR, sondern ein loser Zusammenhang von Aktivistinnen, die Kultur-und Bildungsarbeit am Institut betreiben”, sagt Oliver Sonnenschein.
Das Institutsplenum beschloss heute Mittag die Arbeit fortzuführen und das Haus auf keinen Fall zu verlassen.
“Wir erkennen das Urteil nicht an” fügt Sabine Winter hinzu. Auch für die kommenden Tage sind Veranstaltungen, Plena und Parties am Institut geplant.

Räumungsurteil gegen das Ivi / EA-Nummer und Ticker Jetzt!

EILMELDUNG: Das Gericht hat gegen das Institut für vergleichende Irrelevanz ein Räumungsurteil verhängt und der GbR-Konstruktion zugesagt. Ab jetzt könnte das ivi jederzeit geräumt werden! Bleibt solidarisch, kommt im Ivi vorbei!

PM des AStA: AStA erschüttert über Räumungsurteil gegen das Institut für vergleichende Irrelevanz
PM des Instituts: Institut erkennt das Urteil nicht an-Irrelevanz geht weiter
PM des arbeitskreises kritischer jurist_innen (akj): Schwarzer Tag für das Gesellschaftsrecht

Radiointerview Radio Dreyeckland Freiburg: Nach Gerichtsentscheid: ivi ab sofort räumbar- Polizeihundertschaften sind schon da….
Radiointerview Freies Sender Kombinat (FSK) Hamburg: Nach dem Urteil: Vor dem IvI in Frankfurt ist Polizei aufgezogen – EA Ist besetzt

Pressespiegel (aktualisiert: 16.o2.2013 :
Hausbesetzer müssen IvI-Gebäude räumen
Besetzer müssen IvI räumen
Richter lassen Räumung zu
Hausbesetzer müssen Uni-Gebäude räumen
LG Frankfurt fällt Urteil gegen Hausbesetzer
Ein kurzer Prozess
Nicht irrelevant

Weitere aktuelle Pressestimmen: http://www.fr-online.de/frankfurt/institut-fuer-vergleichende-irrelevanz-besetzer-muessen-ivi-raeumen,1472798,21828494.html und http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/frankfurt/hausbesetzer-muessen-ivigeb-ude-r-umen_rmn01.c.10473370.de.html und http://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Campus-5/Gerichtsprozess-entschieden-Das-IvI-muss-geraeumt-werden-17958.html und http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_47546425 und http://www.ffh.de/news-service/ffh-nachrichten/nController/News/nAction/show/nCategory/rheinmain/nId/24686/nItem/frankfurt-hausbesetzer-muessen-raus.html und http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/hessen/article113655057/Hausbesetzer-muessen-frueheres-Uni-Gebaeude-verlassen.html

EA-Nummer: 069 79828095
Ticker: https://twitter.com/ivi_frankfurt

Live-Schaltungen auf Radio Dreyecksland und FSK

Darum gehts:
Richter entscheiden über IvI
Räumungsklage gegen Hausbesetzer wird vor Gericht verhandelt

Ge­sell­schaft­recht­li­ches Gut­ach­ten zum IvI des Arbeitskreises kritischer Jurist_innen an der Uni Frankfurt

Pressemitteilung des arbeitskreises kritischer jurist_innen (akj)

Zum Prozess um das Institut für vergleichende Irrelevanz, Frankfurt am Main, den 4. Februar 2013.

Das Landgericht muss die Klage gegen das IvI abweisen

Der ar­beits­kreis kri­ti­scher ju­ris­t_in­nen (akj) hat sein Gut­ach­ten zum In­sti­tut für ver­glei­chen­de Ir­re­le­vanz (IvI) zum an­ste­hen­den Pro­zess­be­ginn ak­tua­li­siert. Nach Pres­se­be­rich­ten wurde der Ge­richts­ter­min auf den 15. Fe­bru­ar fest­ge­setzt. Die Fran­co­nu­fort AG, neue Ei­gen­tü­me­rin des Grund­stücks Ket­ten­hof­weg 130, be­haup­tet, das IvI sei eine Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts im Sinne der §§ 705ff. BGB.

Hier­zu er­klärt der akj:

„Der Pro­zess­be­ginn hat uns dazu ver­an­lasst, unser Gut­ach­ten aus dem Sep­tem­ber 2012 stark zu er­wei­tern. Fest steht aber wei­ter­hin: das IvI stellt unter kei­nen ge­sell­schafts­recht­lich denk­ba­ren Ge­sichts­punk­ten eine Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR) dar und das Land­ge­richt hat die Klage dem­ge­mäß ab­zu­wei­sen. Die Fran­co­no­fort AG han­delt wi­der­sprüch­lich, wenn sie das IvI als GbR an­er­ken­nen las­sen will. Oft genug hat der Vor­stands­vor­sit­zen­de Chris­ti­an Wolf ge­gen­über der Pres­se von einer il­le­ga­len Haus­be­set­zung ge­spro­chen. Al­ler­dings lässt sich eine GbR nicht zur Ver­fol­gung ge­set­zes­wid­ri­ger Zwe­cke grün­den. Die
Fran­co­nu­fort muss sich also ent­schei­den: ent­we­der die Be­set­zung ist legal oder es kann keine GbR exis­tie­ren.

Auch ab­ge­se­hen davon, er­füllt das IvI kei­nes der im Ge­sell­schafts­recht er­for­der­li­chen Kri­te­ri­en zur Be­grün­dung einer GbR. Es fehlt an einem hin­rei­chend be­stimm­ba­ren Per­so­nen­kreis, der als Trä­ger in Be­tracht käme, es gibt keine Bei­trags­pflich­ten ein­zel­ner und kei­nen vom Ge­sell­schafts­recht ge­deck­ten ge­mein­sa­men Zweck. Die Klage ist also man­gels Pro­zess­geg­ner ab­zu­wei­sen.

Allen Be­tei­lig­ten, vom Ge­richt über die Stadt­rats­frak­tio­nen, die Uni­ver­si­tät bis hin zur Fran­co­nu­fort AG soll­te klar sein: der Kon­flikt um das IvI ist der Sache nach po­li­tisch und lässt sich nicht auf ju­ris­ti­sche Glei­se ab­schie­ben. Er muss po­li­tisch ver­han­delt wer­den. Diese Ver­hand­lungs­be­reit­schaft muss die Fran­co­nu­furt AG nun zei­gen.“

Das Gut­ach­ten steht hier zum Down­load be­reit: Ge­sell­schaft­recht­li­ches Gut­ach­ten zum IvI

PM als Download

29.01. & 30.01.

Dienstag 29.01. 20 Uhr
Die Selbst-Erfindung Richard Wagners
Vortrag und Diskussion mit Paul Bartholomäi
Raum: K2 Studierendenhaus

Mittwoch 30.01. 20h
Die Erfindung der Bayreuther Festspiele
Vortrag und Diskussion mit Paul Bartholomäi
Raum: K2 Studierendenhaus

Waren Wagners Opern und Wagners Person mittelbar oder gar unmittelbar verantwortlich für Auschwitz? Die nicht enden wollende Wagner Diskussion wird 2013, in Wagners 200. Geburtsjahr, wieder aufleben. Paul Bartholomäi, pensionierter Musikredakteur des hessischen Rundfunks, wird in die Problematik einführen und sich dabei auch auf Wagners Musik und seine theoretischen Schriften stützen.
Der erste Abend wird sich mit Wagners Person befassen, seiner künstlerischen Ausrichtung und seinem Antisemitismus. Im zweiten Abend wird es um die historischen Folgen gehen, die von den Bayreuther Festspielen ausstrahlten, sowie um die ‚Bewältigung’ der nationalsozialistischen Vereinnahmung.