Mobilisierungsmaterial für den 13. Oktober

flyerend_vorne_web plakatend_web nehmenbrauchen6neu nehmenbrauchen7_web

Für die Mobilisierung zur Demo am 13. Oktober haben sich mehrere Aktivist_innen zusammen gefunden um in einer nächtlichen Spaßguerillia-Aktion ein zeichen für Ivi, Mainusch und Obere Austrasse 7 zu setzen!

Verbreitet die Bilder gerne weiter!

Den gemeinsamen Aufruf des Haus Mainusch, der Oberen Austraße 7 und des Ivi findet ihr hier

Flyer und Plakate gibt es in echt dann nächste Woche <3

Pressemitteilung vom 26.09.2012

Konflikt um das besetzte Institut für vergleichende Irrelevanz spitzt sich zu

Besetzer_innen wehren sich gegen die Veranstaltungsverbote durch die Franconofurt AG

Sowohl am Freitag der vergangen Woche als auch am Montag hat ein Gerichtsvollzieher in Begleitung von Polizei und Franconofurt Anwalt die angekündigten Veranstaltungen im Institut für vergleichende Irrelevanz unterbunden. Bevor die Veranstaltungen beginnen konnten, versammelten sich Polizei, Gerichtsvollzieher und Franconofurt Mitarbeiter sowie ihr Anwalt vor der Tür des Hauses. Als Mitarbeiter_innen des Institutes mit dem Gerichtsvollzieher über eine Begehung des besetzten Gebäudes verhandelten, verhielten sich sowohl Anwalt als auch Mitarbeiter der Franconofurt AG aggressiv und begannen die Besetzer_innen gegen ihren Willen abzufotografieren.

„Während wir mit dem Gerichtsvollzieher die Modalitäten des Zutritts zum Haus diskutierten, wurden die Franconofurt Mitarbeiter immer aggressiver. Sie wollten sich auch unbedingt Zutritt zum Haus verschaffen und Personalien feststellen lassen. Erst nach Ermahnung durch den Gerichtsvollzieher und die Polizei beruhigten sie sich etwas.“

Schließlich wurde dem Gerichtsvollzieher der Zutritt zum Haus gewährt, der daraufhin keine Beanstandungen hatte.

Zuvor wurden Schreiben vom Amtsgericht an der Türe des IvI geheftet, die besagten, dass ein Schriftstück für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts IvI beim Amtsgericht hinterlegt ist. Da die Besetzer_innen nach wie vor verweigern ihre Identitäten Preis zu geben, wurde das Schriftstück nicht abgeholt, Kenntnis über das Veranstaltungsverbot hatten die Besetzer_innen also nicht.

„Dass die Franconofurt AG versucht uns aus dem Haus zu vertreiben, indem sie uns jegliche Veranstaltungen in den Räumen des Institutes verbietet, ist eine krasse Unverschämtheit. Seit 9 Jahren wird unsere Arbeit in diesem Haus geduldet und anstatt eine politische Lösung des Konfliktes zu suchen, greift Franconofurt nur zu Repression und versucht uns zu kriminalisieren.“ sagt Oliver Sonnenschein.

Um die gerichtlichen Beschlüsse zustellen zu können hat die Franconofurt AG das IvI als Gesellschaft bürgerlichen Rechts adressiert. Diese Konstruktion ist juristisch äußerst fragwürdig, gibt es im Kontext des IvIs nach wie vor keine Namen und somit keine Gesellschafter_innen, die benannt werden können. Auch in weiteren Aspekten erfüllt die basisdemokratische und offene Organisationsstruktur des IvIs nicht die Kriterien, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausmacht. Dies wird in dem Gutachten des Arbeitskreises kritischer Jurist_innen vom 13.09.2012 dargelegt. Scheinbar ist mit der Rechtskonstruktion der GBR jetzt auch die Räumungsklage gegen die Besetzer_innen eingereicht worden. Die Bedrohungssituation für die Bewohner_innen hat sich dadurch massiv verschärft, können sie nicht wissen, wie viel Zeit das Verfahren in Anspruch nimmt und könnten deshalb vom einen auf den anderen Tag von Obdachlosigkeit betroffen sein.

„Die übliche Praxis der Franconofurt AG, von der auch ehemalige Mieter_innen in Frankfurt berichten, zeichnet sich durch massive Einschüchterung einerseits und durch fragwürdige juristische Prozeduren anderseits aus, um sie aus ihren Wohnungen oder Häusern zu ekeln.“ sagt Benjamin Walter. „Aber wir sind Hausbesetzer_innen, so leicht werden wir uns nicht vertreiben lassen.“

Neben der Verärgerung über diese Ereignisse, macht sich bei den Mitarbeiter_innen auch langsam Verärgerung über das Verhalten der Frankfurter Grünen breit. Während diese noch im Juli dieses Jahres Unterstützung für das Institut zugesichert und ein Mediationsverfahren angestoßen hatten, zeigen sie mittlerweile keinerlei Initiative mehr. Ob ein Mediationsverfahren noch stattfinden wird ist unterdessen unklar. „Ich habe das Gefühl, dass die Grünen sich nur wenn sie von der Presse gefragt werden für den Fortbestand des IvIs einsetzen. Im Gegensatz zu den Piraten und der SPD, die einen Antrag für den Fortbestand des IvIs eingebracht haben, der am Donnerstag in der Kulturausschusssitzung verhandelt wird, bleibt es bei den Grünen bei Lippenbekenntnissen.“ sagt Sarah Schneider.

Die derzeitige Entwicklung der Auseinandersetzung um die Zukunft des Hauses sind für die Besetzer_innen nicht hinnehmbar. Deshalb bringen sie sich aktiv in die Kampagnenwoche „Mieten-ja wat denn?“ des AStAs der Goethe Universität ein und bereiten gemeinsam mit dem bedrohten Haus Mainusch und den Besetzer_innen der vor kurzem geräumten Oberen Austrasse 7 aus Mainz eine überregionale Demonstration mit dem Titel „Wir nehmen uns was wir brauchen – Selbstorganisierte Zentren verteidigen – Soziales Wohnen möglich machen“ vor, die am 13.10.2012 stattfinden wird.

Eingeschüchtert wirken die Besetzer_innen in ihrer prekären Lage nicht. „Wir werden weiter Veranstaltungen organisieren im IvI und in der Stadt, wir vernetzen uns gerade bundesweit und werden weiterhin für die Zukunft unseres Projektes kämpfen.“ teilt Christian Timm abschließend mit.

Die Stellungnahme des AKJ finden sie unter: http://akjffm.blogsport.de/

PM vom 26.09.2012 (*.pdf)
Anhang Ivi-Solidaritätserklärung

Wir nehmen uns was wir brauchen – Selbstorganisierte Zentren verteidigen – Soziales Wohnen möglich machen

Wir nehmen uns was wir brauchen – Selbstorganisierte Zentren verteidigen – Soziales Wohnen möglich machen

Aufruf zur Demnostration am 13.10.2012 in Frankfurt am Main, 15.oo Hbf

Wem gehört die Stadt?
Der neoliberale Umbau des öffentlichen Raumes der letzten 20 Jahre sorgt nicht zum ersten mal für Unmut. Nicht desto weniger hat das Thema nichts an seiner Brisanz verloren – bestimmt es doch ganz maßgeblich unseren Alltag.
Jüngste Ereignisse im Rhein-Main-Gebiet zeigen, dass Stadtpolitiken immer mehr unter unternehmerischen Gesichtspunkten arbeiten. Das bedeutet faktisch, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes immer weniger im Sinne eines – schon immer diffus konstruierten – „Allgemeinwohls“ von statten geht, sondern sich an einer lukrativeren Verwertung des öffentlichen Raumes orientiert. Das zeigt sich an der teils massiven Aufwertung verschiedener Stadtteile, die von einer Stadtplanung möglich gemacht und von privaten Investor_innen mit in die Tat umgesetzt wird. Für Geringverdiener_innen bedeutet dies konkret, dass sie sich die steigenden Mieten in der Innenstadt schlicht und ergreifend nicht mehr leisten können und kontinuierlich aus dem Stadtkern vertrieben werden.
Ganz klassisch zeigt sich hier, dass eben nicht alle Interessen gleichermaßen in einer kapitalistischen Politik berücksichtigt werden. Vor allem auch linke Kulturprojekte, die unter dem Anspruch arbeiten Alternativen zum kapitalistischen Normalbetrieb zu entwickeln, und entgegen verschiedener sozialer Zwänge und Konsumzwang sich zu betätigen suchen, sollen aus dem Stadtbild verdrängt werden. Hier wird nochmals deutlich, dass neoliberale Stadtpolitiken auf ökonomische Interessen, statt auf menschennahe Stadtgestaltung setzen:
Deshalb gehen wir am 13. Oktober auf die Strasse, um gemeinsam ein Zeichen gegen die sich verschärfende Situation im städtischen Raum zu setzen!

Stadt als sozialer Raum
Das sozialer Wohnungsbau unter diesen Entwicklungen leidet bzw. rückläufig ist, verwundert da nicht weiter. Beispielsweise ist doch der Umbau von Mietshäusern zu teilweise luxuriösen Eigentumswohnungen ein Prozess, welcher der Förderung sozialer Wohnbauprojekte und alternativer Wohnprojekte vorgezogen wird! Diese sogenannte „Aufwertung“ vermeintlicher Problemviertel und aus Sicht der Stadtpolitik unattraktiver Viertel, hat die Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum im Allgemeinen aus dem Stadtkern zur Folge. Zum einen verstärkt dieser Prozess die Verdrängung von einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten aus dem Stadtkern in Richtung der Randbezirke.
Darüber hinaus finden sich auch alle anderen unliebsamen sozial marginalisierten Gruppen, die einem von der Stadt forcierten „sauberen“ und „attraktiven“ Stadtbild nicht entsprechen – seien es Obdachlose, Arbeitslose, Drogenuser_innen oder andere sozial Deklassierte – als Objekte einer repressiven Ordnungspolitik wieder. So lässt sich eine zunehmende Prekärisierung und soziale Ausgrenzung auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens beobachten.
Dies hat sich zum Beispiel in der aufgeheizten Debatte um das Occupy Camp in Frankfurt gezeigt, als mit dem Verweis auf „Sinti und Roma“ die vor der EZB campiert haben, eine medial aufbereitete, rassistische Hetze quer durch die Presselandschaft lief. Ein Ordnungsamt, dass mittlerweile zur Stadtpolizei aufgewertet wurde, und die kontinuierliche Aufrüstung der Polizei zeichnen ein deutliches Bild wie sich Stadtpolitik, nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, derzeitig entwickelt.
Die sowieso schon Marginalisierten sollen unsichtbar gemacht werden! Eine Stadtpolitik, die soziale Problemlagen vor allem repressiv zu lösen gedenkt und in der ganzen BRD Schule macht.

Selbstverwaltete soziokulturelle Zentren
Gleichzeitig schreibt sich eine neoliberale Stadtpolitik den Ausbau eines Kulturbetriebes auf die Fahnen. Damit eine Stadt ökonomisch attraktiv ist, geht es auch immer um eine großangelegte „Kulturförderung“ im städtischen Raum. Das Verständnis, das die Stadt hierbei von Kultur hoch hält, sieht diese vor allem als Freizeitangebot, das konsumiert werden soll, an. Auch hier ist die Teilhabe am kulturellen Freizeitspaß an die eigene soziale Lage gebunden und alles was sich nicht unter den förderungswerten Begriff von Kulturproduktion fassen lässt, bleibt ohnehin Außen vor.
Deshalb überrascht es auch nicht dass linke selbstorganisierte Zentren verschiedenster Ausprägungen im gesamten Bundesgebiet, die mit einer Kulturproduktion, die sich vor allem an ihrer Verwertbarkeit für ökonomische und stadtpolitische Kriterien messen soll, nichts zu tun haben will, immer häufiger in Bedrängnis geraten und in vielen Fällen kurz vor dem Aus stehen. Beispiele hierfür gibt es deutschlandweit viele! Im Rhein-Main-Gebiet sind aktuell unter anderem einige Projekte davon betroffen: Das IVI (Insitut für vergleichende Irrelevanz – FFM) ist derzeitig akut von Räumung bedroht, dem Haus Mainusch (MZ) wurde zum Dezember diesen Jahres der Mietvertrag gekündigt und die OA7 (Obere Austraße 7 – MZ) wurde im Zuge der Räumung der Zerstörung durch ein stadtnahes Unternehmen überlassen.
Vor dem Hintergrund eines für uns unerträglichen kapitalistischen Alltags und den nicht tragbaren sozialen Verhältnissen, die vielfach von Zwängen durchzogen sind, ist es umso wichtiger Räume zu schaffen, die versuchen diesen Unzumutbarkeiten etwas entgegen zu setzen: Orte an denen Raum zum Experimentieren, Entwickeln und Nachdenken über andere soziale Verhältnisse und Lebenskonzepte möglich sind und werden, Orte an denen Kultur neu erfunden und unter sozialen Aspekten definiert wird, Orte an denen jede_r ungeachtet von sozialem Status und persönlicher Herkunft teilhaben kann, Orte an denen kein Platz für Diskriminierungen jeglicher Art ist, Orte die Rückzug von sozialen Zwängen möglich machen – in denen Utopien jenseits einer repressiven Ordnung der Dinge neu gedacht und erfahrbar gemacht werden können.

Deshalb rufen wir dazu auf die bedrohten linken Zentren und Projekte zu verteidigen und sich ganz pragmatisch das zu nehmen, was uns eine Politik nicht freiwillig geben wird!

Für die Schaffung und die Erhaltung von ein, zwei, drei – vielen besetzten Häusern und selbstverwalteten Zentren!

Ivi und Mainusch bleiben, eine Obere Austraße 7 gibt es überall!

19. Sept. CARS & TRAINS // BIG SPIDER‘S BACK // DUST COVERED CARPET // IVI 21 UHR

Layout.dust.covered.carpet.DINA3.03.indd


»Cars & Trains« (Portland/US)

Tom’s work as cars & trains evokes early Morr Music releases by bands like Tarwater, intersecting with folk-oriented electronic groups like Tunng. Found sound and distorted tape samples create urban lullaby landscapes. Undaunted, meloncholic drums and timid textures are reminicent of cloudDEAD or Tujiko Noriko, sitting atop an eclectic songwriting sensibility that brings The Microphones to mind.

Tom translates his recordings to the stage with a unique solo set, energetically looping found-sounds and live electronic drumming with layers of vocal harmonies, viola, glockenspiel, trumpet, synthesizer, and melodica.


»Big Spider’s Back« (New York/US)

Beginning as a bedroom recording project in the summer of 2007, electronic artist Big Spider’s Back has amassed a growing following in the Northwest’s DIY community and beyond. Combining haunting vocals with swirling layers of lo-fi psychedelia, synthesizers and field recordings, his music alternates between soaring crescendos and dense thickets of electronic ambience. The result is one big, blissed out cacophony. Just when you thought Chillwave was dead, Big Spider’s Back gives you catchy, whirling drones and beats with occasional wailing vocals over them.

big spider’s back – dead channel from cars & trains on Vimeo.

Big Spider’s Back – Full Set from Filmed in Stereo on Vimeo.


»Dust Covered Carpet« (Vienna/AU)

Dust Covered Carpet is an action-folk/chamber-pop band founded by Volker Buchgraber in 2007. The Berlin/Vienna based recordlabel “Beatismurder Records” took great interest in the band after its debut release and has been a partner ever since. The bands cast of guitars, drums, accordion, cello, violin, clarinet, transverse flute, e-bass, choirs and small ambient generating instruments ensures an unmistakably unique sound.

After some time of touring and working on and pre-recording new material, the band is going to record their 3rd album in august 2011 which shall be released somewhere around April 2012 (it´s gonna be epic!).

19. september
///////
IvI, Kettenhofweg 130, Frankfurt
21 Uhr
\\\\\\\\\\\
Cars & Trains
Big Spider’s Back
Dust Covered Carpet
……………………………
showoff.blogsport.de

Pressemitteilung vom 15.09.2012

Für ein Ende der Kriminalisierung von Bildungs- und Kulturarbeit

In der letzten Woche hat die Franconofurt AG als neue Eigentümerin des Gebäudes im Kettenhofweg 130 erneut versucht die Eskalation des Konfliktes um den Fortbestand des Instituts für vergleichende Irrelevanz voranzutreiben. Mit der versuchten Skandalisierung von Verhandlungen zwischen den Besetzer_innen und dem städtischen Energieversorger Mainova in der Presse und dem vorangegangenen Verbot der Bildungs- und Kulturveranstaltungen im IvI hat die Franconofurt AG gezeigt, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes in keiner Weise interessiert ist: Zum einen setzt sie durch Androhung hoher Geldstrafen für jegliche Veranstaltungen auf die Kriminalisierung der im Institut aktiven Personen.

Zum anderen versucht sie mit aller Gewalt, die technische Infrastruktur des Gebäudes zu zerstören.

Sarah Schneider äußert: „Es ist eine Unverschämtheit, dass zuerst ein Überfallkommando von Franconofurt die Eingangstür klaut und illegal Strom und Wasser abstellt, und wir dann auch noch kriminalisiert werden sollen. Die Versorgung mit Strom und Wasser gehört zu den Grundrechten des Wohnens und Lebens. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf die kriminellen Praktiken von Franconofurt, wenn sie versuchen, Mieter_innen mit solchen Mitteln zu vertreiben.“

Schon in der Vergangenheit haben die Nutzer_innen mehrfach angeboten, die Energiekosten selbst zu tragen, was die Universitätsleitung aber immer ablehnte. Mittlerweile kommen die Besetzer_innen für ihre Energiekosten selbst auf. „Wenn die FDP sich darüber mokiert, dass wir ein Rechtsverhältnis eingehen, ist das einfach nur absurd.“ so Oliver Sonnenschein vom IvI.

Ob sich noch einmal eine Deeskalation des Konfliktes ergeben wird, ist unklar. Die Mediationsgespräche stehen noch aus. Für die Besetzer_innen ist indes klar, dass sie mit Franconofurt nur verhandeln wollen, wenn die gestellten Strafanzeigen zurückgezogen werden.

Grundsäzlich bleibt das IvI aber an Verhandlungen interessiert. „Wir wollen um die Zukunft des Institutes verhandeln.“ teilt Benjamin Walter mit. Auch wenn der Druck auf das Institut langsam größer wird, aufgeben will hier niemand.

„Frankfurt braucht Orte wie das IvI, hier finden verschiedene Subkulturen ihren Raum, hier können sich Schüler_innen, Studierende und alle weiteren Interessierten mit gesellschaftskritischen Theorien beschäftigen, ihre eigenen Bildungs- und Kulturveranstaltungen organisieren und selbstbestimmt den sozialen Raum gestalten. Ohne Orte wie das IvI wäre Frankfurt eine Stadt, in der Kultur nur konsumiert werden könnte.“ sagt Sarah Schneider. Ihre Ansicht teilen viele Menschen aus Frankfurt und Umgebung. Die bei Bekanntwerden des Verkaufs gestartete Online Petition wurde von über 2300 Personen unterzeichnet und auch die separat aufgesetzte Unterschriftenliste akademischer und künstlerischer Unterstützer_innen für das Institut kann 197 Unterschriften aufweisen.

PM vom 6.09.2012 (*.pdf)

PM/Gutachten des akj: Das Institut für vergleichende Irrelevanz ist keine GbR

Eine ge­sell­schafts­recht­li­che An­mer­kung zu den ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen rund um die Be­set­zung des Ket­ten­hof­wegs 130

An­ge­sichts der der­zei­ti­gen ju­ris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung um das be­setz­te Haus im Ket­ten­hof­weg 130 – das In­sti­tut für ver­glei­chen­de Ir­re­le­vanz (kurz: IvI) –, äu­ßert sich der ar­beits­kreis kri­ti­scher ju­ris­t_in­nen (akj). Der akj hält ins­be­son­de­re die ju­ris­ti­sche Po­si­ti­on des Land­ge­richts Frank­furt am Main und von Fran­co­n­o­furt für feh­ler­haft.

Der akj er­klärt:

„Fran­co­n­o­furt ver­sucht der­zeit mit ju­ris­ti­schen Mit­teln gegen das In­sti­tut für ver­glei­chen­de Ir­re­le­vanz (IvI) vor­zu­ge­hen, statt auf po­li­ti­schem Weg eine Lö­sung zu fin­den. Doch auch der Kampf vor den Ge­rich­ten wirft ei­ni­ge Fra­gen auf. Die stän­di­ge Recht­spre­chung for­dert für Be­schei­de gegen Haus­be­set­zungs­grup­pie­run­gen eine rechts­staat­lich be­stimm­te Adres­sie­rung (OLG Köln, Be­schluß vom 18-​08-​1981 – 3 W 24/81 in NJW 1982, 1888 ). Bei Räu­mungs­an­trä­gen muss bei­spiels­wei­se der Name der Be­set­ze­rIn­nen im Be­scheid des Ge­rich­tes ge­nannt wer­den (§§ 130 Nr.​750 ZPO). Zu­letzt wurde die Räu­mung des Haus­pro­jek­tes Lie­bi­g14 in Ber­lin im Nach­gang als rechts­wid­rig sei­tens der Ge­rich­te be­an­stan­det (siehe die Do­ku­men­ta­ti­on auf liebig14.​blogsport.​de).

Fran­co­n­o­furt und das Land­ge­richt Frank­furt am Main haben jetzt einen ju­ris­tisch zwei­fel­haf­ten Weg ge­wählt, um eine ge­richt­li­che Zu­stel­lung von Be­schei­den zu ge­währ­leis­ten. Die Zu­stel­lung er­folg­te an eine „Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts In­sti­tut für ver­glei­chen­de Ir­re­le­vanz“. Im Zu­stel­lungs­be­scheid wurde die Durch­füh­rung wei­te­rer in­halt­li­cher Ver­an­stal­tun­gen im IvI unter Stra­fe ge­stellt. Die Adres­sie­rung an eine Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts ist vor die­sem Sach­zu­sam­men­hang aus der Sicht des ar­beits­kreis kri­ti­scher ju­ris­t_in­nen (akj) mit der ju­ris­ti­schen Dog­ma­tik des Ge­sell­schafts­rechts nicht ver­ein­bar.

Zudem ist die Zu­stel­lung, selbst wenn man das IvI als GbR an­se­he, nach wie vor feh­ler­haft. Denn im Ge­sell­schafts­recht muss an eine GbR eine Zu­stel­lung an min­des­tens ei­ne_n kon­kret be­nann­te_n Ge­sell­schaf­ter_in er­fol­gen (§714 BGB). Dies war im Falle des Schrei­bens des Land­ge­richts nicht der Fall – Kein Wun­der, denn Per­so­na­li­en der Be­set­zer_in­nen sind Fran­co­n­o­furt und dem Ge­richt nach­wie­vor nicht be­kannt.

Wie dem von uns er­stell­ten Gut­ach­ten (siehe An­hang) zu ent­neh­men ist, wi­der­spricht die­ses Vor­ge­hen Grund­prin­zi­pi­en des Ge­sell­schafts­rechts. Der Vor­wurf von Fran­co­nu­furt-​Vor­stand Chris­ti­an Wolf, die Be­set­ze­rIn­nen wür­den ih­rer­seits mit der Be­set­zung des Ket­ten­hof­wegs 130 das Recht bre­chen – geht hin­ge­gen an der Rea­li­tät vor­bei. Die Recht­spre­chung hat für lang­jäh­ri­ge Be­set­zun­gen von Häu­sern um­fang­rei­che Rechts­schutz­in­stru­men­te ent­wi­ckelt, wie das Recht auf Woh­nen und ein Haus­recht.

Auf sol­cher Grund­la­ge lässt sich kein ge­ord­ne­tes Ver­fah­ren füh­ren – erst Recht vor dem Um­stand das kon­kret be­nenn­ba­re Ge­sell­schaf­ter_in­nen weit und breit nicht zu fin­den sind, ent­spricht das der Um­ge­hung rechts­staat­li­cher Ver­fah­rens­grund­sät­ze mit­tels ge­sell­schafts­recht­li­cher Kon­struk­tio­nen.“

An­hang: Gut­ach­ten „Ist das IvI eine GbR?“

I. Eine Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts iSv § 705 BGB setzt einen Zu­sam­men­schluss meh­re­rer Per­so­nen zur ge­mein­sa­men Zweck­ver­fol­gung auf Grund­la­ge eines Ge­sell­schafts­ver­trags vor­aus.

1. Zu­sam­men­schluss meh­re­rer Per­so­nen / Ge­sell­schaf­ter

Bei einer GbR schlie­ßen sich Per­so­nen zur ge­mein­sa­men Zweck­ver­fol­gung zu­sam­men. Die GbR zeich­net sich ge­ra­de durch ihre Ge­sell­schaf­ter und ihre per­sön­li­chen Bei­trä­ge aus. Der/die ein­zel­ne Ge­sell­schaf­ter_in haf­tet ge­samt­schuld­ne­risch und un­mit­tel­bar mit ihrem/sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen für die Ak­ti­vi­tä­ten der GbR. Daher wird von einem engen Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen den Ge­sell­schaf­ter_in­nen aus­ge­gan­gen. Die­ses be­son­de­re Ver­trau­ens­ver­hält­nis und die Per­so­nen der Ge­sell­schaf­ter_in­nen prä­gen den (per­so­nen­be­zo­ge­nen) Cha­rak­ter einer Per­so­nen­ge­sell­schaft.

In Bezug auf das ivi ist be­reits un­klar, wer die sich zu­sam­men­schlie­ßen­den Per­so­nen sein sol­len. Das ivi wird von einer Viel­zahl un­ter­schied­li­cher Men­schen auf un­ter­schied­li­cher Weise und ver­schie­den in­ten­siv ge­nutzt. Viele Nut­zer_in­nen ken­nen sich unter ein­an­der nicht. Ent­schei­dun­gen wer­den auf dem ivi-​Ple­num de­mo­kra­tisch ge­trof­fen, das ivi Ple­num steht grund­sätz­lich allen Men­schen offen, so­dass bei jedem Ple­num un­ter­schied­li­che Men­schen an­we­send und an Ent­schei­dun­gen be­tei­ligt sind. Auch die beim Ple­num An­we­sen­den ken­nen sich un­ter­ein­an­der nicht immer. Von einem per­sön­li­chen Ver­trau­ens­ver­hält­nis und in­di­vi­du­el­len Bei­trä­gen, die die Grund­la­ge einer ivi-​GbR bil­den müss­ten, kann daher nicht aus­ge­gan­gen wer­den.

2. Ge­sell­schafts­ver­trag

Ein Ge­sell­schafts­ver­trag setzt die Wil­lens­er­klä­run­gen aller Ge­sell­schaf­ter_in­nen vor­aus. Ein Ge­sell­schafts­ver­trag kann auch kon­klu­dent ge­schlos­sen wer­den. Je­den­falls muss ein Rechts­bin­dungs­wil­le er­kenn­bar sein. Auf­grund der flui­den dy­na­mi­schen Nut­zungs-​ und Be­tei­li­gungs­struk­tu­ren kann von einem Rechts­bin­dungs­wil­len bei den Nut­zer_in­nen des ivi’s nicht aus­ge­gan­gen wer­den. Einen sol­chen Rechts­bin­dungs­wil­len zu un­ter­stel­len, wäre stark kon­stru­iert und würde eine le­bens­fer­ne Aus­le­gung dar­stel­len.

3. Ver­pflich­tung zu Bei­trä­gen

Aus dem Ge­sell­schafts­ver­trag muss die Ver­ein­ba­rung von Bei­trä­gen, die die Ge­sell­schaf­ter zur ge­mein­sa­men Zweck­ver­fol­gung leis­ten müs­sen, her­vor­ge­hen. Die Zweck­ver­fol­gung könn­te vor­lie­gend die Be­set­zung des ivi’s sein. Doch geht es den Nut­zer_in­nen nicht pri­mär um die Be­set­zung des ivi’s, son­dern um die Schaf­fung und Ge­stal­tung eines ge­mein­sa­men ge­sell­schaft­li­chen Frei­raums/Kul­tur­raums. Selbst wenn man dies als ge­mein­sa­men Zweck an­neh­men würde, wäre un­klar, wer sich zu wel­chem Bei­trag (kon­klu­dent) ver­pflich­tet hat. Die Bei­tei­li­gung am Pro­jekt ivi ist rein frei­wil­lig, ein „ein­klag­ba­rer“ An­spruch auf Leis­tung der Bei­trä­ge gegen die ein­zel­nen Nu­ter_in­nen be­steht nicht. Es be­steht keine Ver­pflich­tung zur Leis­tung von Bei­trä­gen.

II. Ins­ge­samt er­füllt das ivi oder die Nut­zer_in­nen des ivi’s kein Merk­mal einer GbR iSv § 705 BGB. Eine An­nah­me, das ivi sei eine GbR ist daher ins­ge­samt als le­bens­fer­ne Aus­le­gung zu be­ur­tei­len, die die tat­säch­li­chen Um­stän­den kon­se­quent aus­blen­det.